BKF Qualifikation und Weiterbildung
Die neue Qualifikations- und Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der darauf beruhenden Berufskraftfahrer- Qualifikationsverordnung (BKrFQV) trifft alle Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterverkehr, sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
Dies gilt für den gewerblichen Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr ebenso wie für den Werkverkehr.
Befreit davon sind: (z.B.: Bundeswehr, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Rettungsdienste usw.).
Weiterbildung
Für alle Fahrer die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE bis (Kom 10.09.08, Lkw 10.09.09) erworben haben und gewerblich tätig sind, gilt die Weiterbildungspflicht. Bis zum 10.09.2013 (KOM) bzw. bis zum 10.09.2014 (LKW) muss jeder Fahrer die 35-stündige abgeschlossene Weiterbildung nachweisen. Diese Weiterbildung kann in Form eines Fünf-Tages-Kurses, oder in einzelnen Abschnitten absolviert werden.
Qualifikation
Für Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 (KOM), bzw. dem 10.09.2009 (LKW) erwerben, wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis der gesonderte Erwerb der Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation erforderlich sein.
Näheres siehe:
Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV)
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